Friseur-Salons dürfen in NRW derzeit unabhängig von der Corona-Inzidenz öffnen.
Es gilt die 3G-Regel.
Bedeutet: Zutritt haben nicht nur Geimpfte und Genesene, sondern auch Getestete
Das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtet
Friseurinnen und Friseure sowie Kundinnen und Kunden sind zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet. Eine medizinische Maske ist nicht ausreichend.
Tragen Friseur und Kunde statt einer FFP2-Maske lediglich eine medizinische Maske, gilt die 2G-Regel.
Die Friseurleistung darf dann nur von Geimpften und Genesenen in Anspruch genommen werden.
Ihr Team vom Haarstudio Birgit Dobs